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Einzelfahrschein Kind

Kindereinzelfahrt, gültig für 60 Minuten für Kinder vom 6. bis 15. Geburtstag.

Berechtigt ein Kind zu einer Fahrt vom ZOB Memmingen oder der Zone 1 Stadtverkehr ab Gültigkeit innerhalb 60 Miunten. Rund- und Rückfahrten sind unzulässig. Der ermäßigte Kindertarif gilt für Kinder von 6 - 15 Jahren (vollendetes 6. bis vollendetets 15.Lebensjahr). Kinder unter 6 Jahren fahren mit einer Begleiperson unentgeltlich. Werden von einer Begleitperson mehr als zwei Kinder unter 4 Jahren mitgenommen, wird für das dritte und jedes weitere Kind der ermäßigte Kindertarif erhoben.